Wir kümmern uns um Ihre Zulassung.
Für Kfz-Zulassungen in Hamburg bieten wir unseren erfahrenen Zulassungsservice an. Wir sind spezialisiert auf Zulassungen von Import-Fahrzeugen, führen aber auch normale Ummeldungen oder Eintragungen für Sie durch. Dabei achten wir besonders darauf das beim Zulassen keine Fehler vorkommen, oftmals liegt der Grund in fehlerhaften Fahrzeugpapieren in Tippfehlern bei der Zulassungsstelle welche sich Jahre später schwerlich korrigieren lassen.
FAHRZEUGE MIT DEUTSCHEN PAPIEREN
Für die Zulassung eines bereits in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder gute Farbkopie
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief und Schein)
- letzter HU-Bericht
- EVB-Nummer der Versicherung
- Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Kennzeichenwunsch
Auszufüllende Unterlagen:
- Zulassungsvollmacht (zweifach zu unterschreiben), s.u.
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer, s.u.
(Die Unterlagen werden mit original Unterschriften benötigt, Kopien werden vom LBV nicht akzeptiert)
FAHRZEUGE AUS DEM AUSLAND
Für die Zulassung eines importierten Fahrzeuges benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder gute Farbkopie
- Kaufvertrag im Original mit Unterschriften von Käufer und Verkäufer
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original (wenn es aus der EU kommt sind es immer zwei Teile: ZB1 und 2)
- ausländische Kennzeichen oder einen Nachweis der Abmeldung (die Kennzeichen werden auf Wunsch ein halbes Jahr nach Zulassung wieder ausgehändigt)
- Vollabnahme/Baurat-Gutachten
- Zollbescheinigung über die Einfuhrsteuer (bei Fahrzeugen außerhalb der EU)
- Kennzeichenwunsch
Auszufüllende Unterlagen:
- Zulassungsvollmacht (zweifach zu unterschreiben), s.u.
- Einzugsermächtigung Kfz-Steuer, s.u.
(Die Unterlagen werden mit original Unterschriften benötigt, Kopien werden vom LBV nicht akzeptiert)
TAGESZULASSUNG
Als besonderen Service bieten wir sogenannte Tageszulassungen an um für im Ausland gekaufte Fahrzeuge die nicht sofort zugelassen werden sollen deutsche Papiere zu bekommen. Hierfür wird das Fahrzeug auf den Besitzer, Halter oder auch auf uns für einen Tag zugelassen - ein reales Versicherungsrisiko entsteht in diesem Fall nicht.
KEINE VORHANDENEN FAHRZEUGPAPIERE?
Sollten für ein Fahrzeug keine Fahrzeugpapiere im Original mehr vorhanden sein ist folgendes zu beachten:
Fahrzeuge aus Deutschland:
Jedes Fahrzeug besitzt einen Fahrzeugbrief oder eine Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ein Verlust ist nach FZV bei Bemerken der Zulassungsstelle unverzüglich anzuzeigen. Ist der Brief verloren gegangen muss die Person die den Brief verloren hat bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar persönlich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben das der Brief verloren wurde. Hierzu ist mindestens der Hersteller und die Fahrzeugidentnummer anzugeben. Anschließend wird der Verlust über das amtliche Verkehrsblatt veröffentlicht und nach einer Frist von 3 Wochen wird ein Ersatzbrief ausgestellt.
Wird ein Brief von einem Fahrzeug verloren welches länger als 10 Jahre abgemeldet war, so sind im Zentralen Fahrzeugregister beim KBA hierzu keinerlei Daten mehr gespeichert, aus Datenschutz-Gründen werden diese gelöscht. In diesem Fall müssen alle erforderlichen Daten neu erbracht und erfasst werden.
Fahrzeuge aus dem Ausland:
Sind ausländische Fahrzeugpapiere verloren gegangen muss sich der Besitzer im jeweiligen Land oder bei der Botschaft Ersatzpapiere beschaffen. Einige fortschrittlichen Länder machen dies auch digital oder per Post.